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ÖFFENTLICHE HAND

Wir verstehen Ihre Verwaltung!

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Unser Beratungsbereich öffentliche Hand ist gezielt auf die Betreuung von Kommunen, kommunalen Gesellschaften, Hochschulen und Landesbetrieben ausgerichtet. Daneben bieten wir Vereinen, Wasser- und Abwasserverbänden umfassende Unterstützungen an.

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​Eingeschränkte finanzielle Spielräume und angespannte Haushaltslagen bzw. unausgeglichene Haushalte dominieren derzeit die Kommunen in Deutschland und Österreich. Ein Umdenken innerhalb der Kommunen und die Einführung eines effizienten Steuerungssystems sind unumgänglich um neue Perspektiven für die Zukunft zu gestalten.

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Maßgeblichen Einfluss bei der Zukunftsgestaltung hat dabei die Einführung der Doppik („Doppelte Buchführung in Konten“) bei den Kommunen.

ÖFFENTLICHE HAND

Steuerberatung öffentliche Hand

Die Steuergesetzgebung wird für Kommunen und die öffentliche Hand allgemein zunehmend komplizierter. Ohne einen erfahrenen und kompetenten Berater an Ihrer Seite sind wesentliche Fragestellungen, die es zu berücksichtigen gilt, nicht mehr lösbar.

Steuerberatung ist weit mehr als nur das Anfertigen von Steuererklärungen.

Unsere Leistungen für die öffentliche Hand umfasst u.a.:

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  • Anfertigung von Steuererklärungen

  • Steuerberatung für BGA`s

  • Beratung im Rahmen des steuerlichen Querverbundes

  • Unterstützung beim Aufbau eines Tax-Compliance

  • Bertreuung von Vereinen, Stiftungen und Non-Profit-Organisationen

  • Umsatzsteuerliche Beratung von Kommunen

  • Begleitung steuerlicher Betriebsprüfungen

  • Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren

  • Betreuung in Einzelfragen auf allen Gebieten des Steuerrechts

KOMMUNEN

Alle unsere Leistungen bieten wir Ihnen auch digital an, sofern Sie das wünschen.

Das erspart Ihnen unnötige Papierordner, Belegsuchen und Zeit für Ablage. Lesen Sie mehr über unsere digitalen Angebote >

Kommunalberatung: DOPPIK

Eingeschränkte finanzielle Spielräume und angespannte Haushaltslagen bzw. unausgeglichene Haushalte dominieren derzeit die Kommunen in Deutschland und Österreich. Ein Umdenken innerhalb der Kommunen und die Einführung eines effizienten Steuerungssystems sind unumgänglich um neue Perspektiven für die Zukunft zu gestalten. Maßgeblichen Einfluss bei der Zukunftsgestaltung hat dabei die Einführung der Doppik („Doppelte Buchführung in Konten“) bei den Kommunen.

 

Die Einführung eines neuen Haushalts- und Rechnungswesens beschäftigt die Kommunen und stellt sie vor eine neue Herausforderung. Auf Grund der Bedeutung des neuen Steuerungssystems hat sich die ReweCon auf die Beratung und Unterstützung der Kommunen bei der Umstellung auf das neue Haushaltsrecht (NKHR, NKRS, VRV 2015) spezialisiert und bietet Unterstützungsleistungen auf allen Ebenen der Doppik-Einführung an. Dabei ist unser Leistungsspektrum sowohl auf Landkreise und Städte als auch auf kleine Gemeinden ausgelegt. Mit über 250 erfolgreichen DOPPIK-Projekten schätzen unsere Mandanten im süddeutschen Raum (Baden-Württemberg, Hessen) und Österreich unsere kommunale Erfahrung sowie unseren partnerschaftlichen Beratungsansatz und beauftragen uns aus unterschiedlichen Gründen: sei es zur Abdeckung fehlender Personal- und Zeitkapazitäten oder um von unserem Know-How und unserer Projekterfahrung zu profitieren.

Lesen Sie mehr zu unseren Beratungsleistungen zum NKHR Baden-Württemberg, NKRS Hessen und VRV2015 Österreich.

NKHR Baden-Württemberg

Das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen Baden-Württemberg (NKHR)

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Die Umstellung auf das Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) ist zwischenzeitlich in Baden-Württemberg in den letzten Zügen.

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Der spätmöglichste Umstellungszeitpunkt zum 1.1.2020 ist nicht mehr fern und doch sind viele Kommunen noch lange nicht ausreichend vorbereitet. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Kommunen diese zeit- und personalintensive Herausforderung nur selten mit den vorhandenen eigenen Kapazitäten bewerkstelligen können.

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Unsere Leistungen in Zusammenhang mit dem NKHR Baden-Württemberg:

  • Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens 

  • Vollständige Prüfungssichere Dokumentation

  • Begleitung bei der Neuordnung der Teilhaushalte

  • Einrichtung der Produktsteuerung (Definition von Produkten und Kennzahlen)

  • Überarbeitung der Kosten- und Leistungsrechnung (interne Leistungsverrechnungen)

  • Aufstellung der Eröffnungsbilanz / Vermögensrechnung

  • Jährliche Unterstützung bei der Aufstellung der Vermögensrechnung

  • Vorbereitung auf den Gesamtabschluss

 

Sprechen Sie uns an. Wir sind überzeugt davon, dass wir Ihnen ein äußerst interessantes Leistungspaket anbieten können.

NKRS Hessen

Das neue kommunale Rechnungs- und Steuerungssystem Hessen (NKRS)

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das NKRS ist bereits seit einigen Jahren landesweit in Betrieb, jedoch sind aus unserer Erfahrung bei den meisten Gemeinden immer noch gesetzliche Notwendigkeiten nur notdürftig, wenn überhaupt, umgesetzt. Nicht selten ist dies Folge unzureichender Personal- und Zeitkapazitäten oder mangelnden Spezialwissens.

Für unsere Unterstützungspakete haben wir diejenigen Aufgaben identifiziert, die aus unserer Erfahrung den Kommunen die größten Schwierigkeiten bereiten. Gleichzeitig haben wir modulare Dienstleistungen entwickelt, die den Anforderungen sowohl der Kommunen als auch des Gesetzgebers entsprechen. Insgesamt möchten wir damit den Kommunen passgenaue, individuelle Leistungen zu fairen Preisen erbringen.

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Unsere Leistungen in Zusammenhang mit dem NKRS Hessen:

  • Inventur des beweglichen Vermögens nach § 35 Abs. 1 S. 2 GemHVO (jährlich oder im 3-5-jährigen Rhytmus)

  • Einführung einer passgenauen Kosten- und Leistungsrechnung mit Implementierung im EDV-System (NSK)

  • Erstellung und Prüfung kommunaler Bilanzen:

  • Anlagenbuchhaltung für Kommunen durch ReweCon und Pflege in Newssystem kommunal (NSK)

  • Kommunale Steuerberatung (Tax Compliance, BgA`s, Umsatzsteuerthemen, Beteiligungsgesellschaften etc.)

 

Sprechen Sie uns an. Wir sind überzeugt davon, dass wir Ihnen ein äußerst interessantes Leistungspaket anbieten können.

VRV 2015 Österreich

Voranschlag und Rechnungsabschlussverordnung 2015 in Österreich

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Die Uhr tickt für den Umsetzungszeitpunkt der VRV 2015. Ab dem 1. Jänner 2020 ist das neue kommunale Haushaltsrecht zu realisieren. In der verbleibenden Zeit sind die umfangreichen Vorbereitungen dafür zu treffen – das Vermögen zu erfassen und zu bewerten, den ersten Voranschlag 2020 zu erstellen sowie die Eröffnungsbilanz im Laufe des Jahres 2020 vorzulegen. Viele Kommunen haben weder die Zeit, noch das Personal, diese Aufgaben ordnungsgemäß zu erledigen.

 

Für unsere Unterstützungspakete haben wir diejenigen Aufgaben identifiziert, die aus unserer Erfahrung den Kommunen die größten Schwierigkeiten bereiten. Gleichzeitig haben wir modulare Dienstleistungen entwickelt, die den Anforderungen der Kommunen entsprechen. 

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Unsere Leistungen in Zusammenhang mit dem VRV 2015 Österreich:

  • Vermögenscheck kommunal

  • Inventur des beweglichen Vermögens 

  • Unterstützung bei der Aufstellung kommunaler Bilanzen:

  • Laufende Anlagenbuchhaltung für Kommunen durch ReweCon 

  • Coaching und Workshops für Verwaltungsangestellte im Rahmen des VRV2015

 

Sprechen Sie uns an. Wir sind überzeugt davon, dass wir Ihnen ein äußerst interessantes Leistungspaket anbieten können.

Anker 3

Durch unsere Niederlassungen in Korntal-Münchingen und München gewährleisten wir regionale Präsenz

und Kundennähe durch kurze Wege zu unseren Mandanten in Süddeutschland und Österreich.

Alle unsere Leistungen bieten wir Ihnen auch digital an, sofern Sie das wünschen.

Das erspart Ihnen unnötige Papierordner, Belegsuchen und Zeit für Ablage. Lesen Sie mehr über unsere digitalen Angebote >

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